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   BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94   

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BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94 (https://dejure.org/1995,525)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 2 C 5.94 (https://dejure.org/1995,525)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 (https://dejure.org/1995,525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beihilfe bei Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers an erwachsene behinderte Kinder eines Beamten

  • Wolters Kluwer

    Träger der Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erwachsenes behindertes Beamtenkind - Überleitung des Unterhaltsanspruchs - Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 106
  • NVwZ 1996, 183 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 682
  • NZS 1996, 38 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 1344
  • DVBl 1995, 1240
  • DÖV 1995, 1000
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 12.90

    Krankenhilfe als Sachleistung für Beamte nach dem Sozialhilfegesetz (BSHG)

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    In grundsätzlich gleichem Sinne haben der erkennende Senat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 12.90 - (nicht veröffentlicht) sowie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 - (NWwZ 1994, 1247) in ähnlichen Fällen beihilfefähige Aufwendungen des Beihilfeberechtigten bejaht.

    Soweit aus dem angeführten Urteil des Senats vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 12.90 - andere Schlüsse gezogen werden könnten, hält der Senat daran nicht fest.

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    In zahlreichen weiteren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht solcherart übergeleitete, aber dadurch in ihrem Inhalt nicht veränderte Beihilfeansprüche jeweils im einzelnen geprüft, ohne eigene Aufwendungen des Beihilfeberechtigten zu vermissen (vgl. z. B. BVerwGE 64, 333 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    Es ist Sache des Beihilfeberechtigten, einen Teil dieser Aufwendungen aus den mit der laufenden Besoldung oder Versorgung zur Verfügung gestellten Mitteln durch zumutbare Eigenvorsorge, regelmäßig durch eine angemessene Versicherung, abzudecken; den verbleibenden Teil deckt der Dienstherr - der sich nicht an den laufenden Versicherungsbeiträgen zu beteiligen hat - durch Beihilfegewährung zu den konkret entstehenden Aufwendungen (vgl. BVerwGE 57, 336 (338) [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 25/76]; 77, 345 (347 f. [BVerwG 25.06.1987 - 2 N 1/86]); 89, 207 (208 f.), jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    Ein Abweichen von der Soll-Vorschrift kommt in Fällen in Betracht, in denen die Nicht-Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre (vgl. hierzu BVerwGE 56, 220; 92, 330 (333 f. [BVerwG 17.06.1993 - 3 C 25/90])).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    Ein Abweichen von der Soll-Vorschrift kommt in Fällen in Betracht, in denen die Nicht-Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre (vgl. hierzu BVerwGE 56, 220; 92, 330 (333 f. [BVerwG 17.06.1993 - 3 C 25/90])).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    Es ist Sache des Beihilfeberechtigten, einen Teil dieser Aufwendungen aus den mit der laufenden Besoldung oder Versorgung zur Verfügung gestellten Mitteln durch zumutbare Eigenvorsorge, regelmäßig durch eine angemessene Versicherung, abzudecken; den verbleibenden Teil deckt der Dienstherr - der sich nicht an den laufenden Versicherungsbeiträgen zu beteiligen hat - durch Beihilfegewährung zu den konkret entstehenden Aufwendungen (vgl. BVerwGE 57, 336 (338) [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 25/76]; 77, 345 (347 f. [BVerwG 25.06.1987 - 2 N 1/86]); 89, 207 (208 f.), jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 25.90

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Freisetzung - Zupachtung

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    Ein Abweichen von der Soll-Vorschrift kommt in Fällen in Betracht, in denen die Nicht-Inanspruchnahme der unterhaltspflichtigen Eltern unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre (vgl. hierzu BVerwGE 56, 220; 92, 330 (333 f. [BVerwG 17.06.1993 - 3 C 25/90])).
  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 685/92

    Nachrang der Sozialhilfe gegenüber dem Beihilfeanspruch

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    In grundsätzlich gleichem Sinne haben der erkennende Senat in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 12.90 - (nicht veröffentlicht) sowie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 - (NWwZ 1994, 1247) in ähnlichen Fällen beihilfefähige Aufwendungen des Beihilfeberechtigten bejaht.
  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 55.72

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Überleitung - Erlöschen mit Tode

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß in Fällen, in denen der Sozialhilfeträger gemäß § 90 BSHG unmittelbar den Beihilfeanspruch auf sich hat überleiten können und übergeleitet hat, der Dienstherr auch noch nach der Überleitung durch Gewährung der Beihilfe die ihm gegenüber dem Beamten oder Versorgungsempfänger obliegende Fürsorgepflicht erfüllt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 55.72 - (Buchholz 238.91 Nr. 14 BhV Nr. 4 = ZBR 1977, 186).und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.81 - (Buchholz 238.911 Nr. 15 BhV Nr. 3 = ZBR 1983, 106)).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.81

    Beihilfe - Tod des Berechtigten - Vererben

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß in Fällen, in denen der Sozialhilfeträger gemäß § 90 BSHG unmittelbar den Beihilfeanspruch auf sich hat überleiten können und übergeleitet hat, der Dienstherr auch noch nach der Überleitung durch Gewährung der Beihilfe die ihm gegenüber dem Beamten oder Versorgungsempfänger obliegende Fürsorgepflicht erfüllt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 55.72 - (Buchholz 238.91 Nr. 14 BhV Nr. 4 = ZBR 1977, 186).und vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.81 - (Buchholz 238.911 Nr. 15 BhV Nr. 3 = ZBR 1983, 106)).
  • BVerwG, 25.04.1989 - 2 B 111.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BSG, 21.06.1978 - 3 RK 97/76

    Kostentragung bei Unterbringung eines geisteskranken Angehörigen

  • BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 13.96

    Schwerbehinderte - Unterbringung in einem Heim für Behinderte -

    An einer unbilligen Härte fehlt es freilich, wenn und soweit unterhaltspflichtige Eltern Ansprüche auf Beihilfeleistungen des Dienstherrn haben, die dem gleichen Zweck wie die Heil- und Pflegekosten im Rahmen der Eingliederungshilfe dienen und den Beamten insoweit finanziell entlasten (vgl. Urteil vom 30. März 1995 - BVerwG 2 C 5.94- Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 14 S. 1 [2 ff.]).

    Denn in Höhe des Beihilfeanspruchs hat der Träger der Sozialhilfe seine subsidiären Leistungen im Verhältnis zu dem beihilfeberechtigten Unterhaltspflichtigen nur "vorschüssig" erbracht, so daß die Aufwendungen rechtlich diesem erwachsen sind (vgl. Urteil vom 30. März 1995, a.a.O. S. 2).

    Deren Rechtscharakter wird durch den gesetzlichen Übergang des Unterhaltsanspruchs in Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen und dessen Geltendmachung in Höhe der zu gewährenden Beihilfe (vgl. Urteil vom 30. März 1995, a.a.O. S. 3) nicht nachträglich verändert.

    Der gesetzliche Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger stellt lediglich den Nachrang der Sozialhilfe im Verhältnis zur bürgerlichrechtlichen Unterhaltspflicht wieder her (vgl. Urteil vom 30. März 1995 a.a.O. S. 3 f.).

  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 374/95

    Beihilfeanspruch wegen Kosten der Unterbringung und Verpflegung eines

    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 20, 44, 45; Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - ZTR 1995, 476).

    Die Leistungen des Sozialhilfeträgers für die dauernde Anstaltsunterbringung des volljährigen behinderten Sohnes des Klägers dienen demselben Zweck wie die Beihilfegewährung nach § 9 Abs. 1 BhV (vgl. BVerwG Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - a.a.O.) entspricht dies auch der rechtsähnlichen gesetzlichen Regelung der erweiterten Hilfe gemäß § 43 Abs. 2 BSHG für noch nicht 21 jährige Behinderte, für die den in § 28 BSHG genannten Personen die Aufbringung der Mittel nur für die Kosten des Lebensunterhalts zuzumuten ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - a.a.O.), der sich der Senat anschließt, schließt die "Sollvorschrift" des § 91 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BSHG deshalb die Überleitung des Unterhaltsanspruchs in Höhe der beihilfefähigen Aufwendungen und seine Geltendmachung in Höhe der zu gewährenden Beihilfe nicht aus.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht nämlich in seinem Urteil vom 30. März 1995 (aaO) davon aus, daß der Beihilfeanspruch der Höhe nach auch bei einer auf die Beihilfe beschränkten Inanspruchnahme durch den Sozialhilfeträger nicht berührt wird.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.1996 - 5 L 163/95

    Sozialhilfe - zum Ausschluß der Überleitung des Unterhaltsanspruchs - hier:

    So ergebe sich aus einem neueren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 -, daß die Überleitung des Unterhaltsanspruchs in Höhe des Beihilfeanspruchs zulässig sei.

    Nur in Ausnahmefällen, nämlich in Fällen, in denen - ausgerichtet an dem Interesse der Allgemeinheit an einem gerechtfertigen Einsatz öffentlicher Mittel - die Nichtinanspruchnahme unangemessen und mit dem Anliegen des Sozialhilferechts unvereinbar wäre, ist eine Überleitung möglich (BVerwG, Urt. v. 17.08.1978 - 5 C 33.77 -, E 56, 220 ff.; Urt. v. 17.06.1993 - 5 C 43.90 -, FEVS 44, 275 ff.; Urt. v. 30.03.1995 - 2 C 5.94 -).

    Eine Ausnahme sei auch dann möglich, wenn Eltern Ansprüche auf Leistungen ihres Dienstherren haben, die dem gleichen Zweck wie die Heil- oder Pflegekosten im Rahmen der Eingliederungshilfe dienen und die den Beamten tatsächlich im Ergebnis nicht finanziell belasten (Urt. v. 30.03.1995, a.a.O., S. 7 für die Überleitung von Beihilfeansprüchen).

    Die Überleitung läßt sich auch nicht mit den der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1995 (a.a.O., S. 7) zugrundeliegenden Erwägungen (Zweckgleichheit, keine Belastung der Eltern) begründen.

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95

    Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben

    Dieses sieht aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - der keine Beiträge oder Zuschüsse zur Krankenversicherung der Beamten zu leisten hat - in Krankheitsfällen (§ 90 Satz 1 Nr. 1 LBG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVO) einen die zumutbare Eigenvorsorge durch Teilkosten-Versicherung ergänzenden Beitrag zu den konkret entstehenden Kosten der Krankenbehandlung vor (ständ. Rechtspr., vgl. etwa BVerwGE 57, 336 [338]; 98, 106 [108], jeweils m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 31.01.2017 - 3 K 3061/15

    Vollstationäre Unterbringung; Aufwendungen für Pflegeleistungen,

    der Beklagten unschädlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.1995 - 2 C 5/94 - juris Rn. 15 ff. m. w. N. zur st. Rspr.).

    Nach einhelliger Auffassung setzt sich hier der Nachrang der Sozialhilfe durch (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.1995 - 2 C 5/94 - juris Leitsatz 1 = BVerwGE 98, 106; VGH BW, Urteil vom 10.04.1996 - 4 S 1467/94 - juris Rn. 28; BAG, Urteil vom 15.07.1993 - 6 AZR 685/92 - juris Leitsatz 1 = NVwZ 1994, 1247; Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl. 2006, § 2 Rn. 53 m. w. N.), wenn und weil (wie hier) der Träger der Sozialhilfe nur vorschussweise die Aufwendungen übernommen hat.

  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 165/96

    Erledigung der Hauptsache durch Tod einer Partei - Voraussetzungen eines

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BAG Urteil vom 29. Februar 1996 - 6 AZR 374/95 - n.v., zu II 1 d der Gründe; BAG Urteil vom 15. Juli 1993 - 6 AZR 685/92 - BAGE 73, 333 = AP Nr. 2 zu Nr. 1 Beihilfevorschriften, zu II 1 e der Gründe; BVerwG Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - BVerwGE 98, 106, 108).

    Auch dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 15. Juli 1993 und 29. Februar 1996, aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. März 1995, aaO).

    Der Senat ist im Urteil vom 29. Februar 1996 (aaO, zu II 3 der Gründe) im Anschluß an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1995 (aaO) davon ausgegangen, daß die Beihilfeansprüche weder dem Grunde noch der Höhe nach dadurch berührt werden, daß der Sozialhilfeträger den Beihilfeberechtigten nicht auf den vollen Umfang der entstandenen Aufwendungen, sondern nur beschränkt auf die zu gewährende Beihilfe in Anspruch genommen hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05

    Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz

    b) Bei der Normierung einer lenkenden Steuer (vgl. dazu F. Kirchhof, Die Tauglichkeit von Abgaben zur Lenkung des Verhaltens, DVBl 2000, 1166 ff.; Hendler/Heimlich, Lenkung durch Abgaben, ZRP 2000, 325 ff.), bei der der Fiskalzweck völlig hinter den Lenkungszweck zurücktritt, gilt nämlich eine Ausnahme von dem Grundsatz (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1989 - 2 BvR 1991/95 - BVerwGE 98, 106 ff.), dass eine zu der Steuergesetzgebungskompetenz hinzutretende Sachkompetenz nicht erforderlich ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 1 A 758/14

    Anspruchsbegehren eines Beamten auf weitere Beihilfe zu dem monatlichen

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts erscheine auch deshalb rechtlich bedenklich, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - entschieden habe, dass zu den Kosten der Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers eine Beihilfe (nach Maßgabe der Beihilfevorschriften) gewährt werden könne.

    Inwieweit es sich bei den im dort zugrundeliegenden Fall entstandenen Kosten für eine Heimunterbringung "nach Grund und Höhe um beihilfefähige Heil- oder ggf. Pflegekosten bzw. um nicht beihilfefähige Aufwendungen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation" handelt, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 -, BVerwGE 98, 106 = juris, Rn. 15 ff., insb.

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

    Zwar ist dem Beklagten und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (RdSchr. vom 31. Mai 1989 ) zuzugeben, daß die Lebenswirklichkeit behinderter Erwachsener, die nach Vollendung des 21. Lebensjahres im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe stationär betreut werden, dadurch geprägt wird, daß auch für ihren allgemeinen, nicht behinderungsbedingten Lebensbedarf, der von der Eingliederungshilfe mitumfaßt wird (§ 27 Abs. 3 BSHG), wegen § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG in aller Regel die Sozialhilfe und nicht ihre unterhaltspflichtigen Eltern aufkommen (vgl. hierzu und zu den gesetzgeberischen Gründen BVerwGE 56, 220 ; 92, 330 ; 98, 106 ).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 10.97

    Beihilfe (Beamte), Bemessungssatz bei Beitragszuschuß des

    Nach dem geltenden, vom Bundesgesetzgeber bei der Bemessung der Besoldung und Versorgung zugrunde gelegten Beihilfesystem (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerwGE 98, 106 , jeweils m.w.N.) hat sich der Dienstherr gegenüber seinen Beamten und Versorgungsempfängern nicht - wie Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern und Rentenversicherungsträger gegenüber ihren Rentenbeziehern - an den laufenden Krankenversicherungsbeiträgen zu beteiligen, wohl aber an den einzelnen konkreten Krankheitskosten.
  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1996 - 4 S 1467/94

    Beihilfe für die Kosten der Unterbringung eines Unterhaltsberechtigten des

  • LAG Köln, 30.03.1995 - 10 Sa 717/94

    Beihilfeanspruch wegen Kosten der Unterbringung und Verpflegung eines

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 22/05

    Anspruch eines Vaters auf Kostenübernahme für die Unterkunft und Verpflegung

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03

    Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung antiallergener

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 4.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 8.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • VG Trier, 04.09.2012 - 1 K 630/12

    Beihilfefähigkeit antiallergener Komplettumhüllungen für Matratzen und Bettzeug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2019 - 1 A 1461/17
  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 7.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • BAG, 19.06.1997 - 6 AZR 854/95

    Einordnung von Werkstattgebühren als Aufwendungen für Unterbringungskosten -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1996 - 11 S 2746/95

    Wohngeld: Einkommensberechnung bei einem Heiminsassen - Anrechnung eines

  • VG Ansbach, 15.07.2009 - AN 15 K 09.00436

    Beihilfe zu Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen; Dentinadhäsive

  • BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 9.98

    Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und

  • VG Darmstadt, 13.02.1996 - 5 E 1383/94

    Erstattungsfähigkeit von Sozialhilfeleistungen durch die Beihilfestelle eines

  • LAG Köln, 31.08.1995 - 10 Sa 387/95

    Beihilfe; Unterbringung; Kosten

  • VGH Hessen, 30.04.1996 - 9 UE 1079/92

    Feststellung von Sozialleistungen nach BSHG § 91a durch den örtlich zuständigen

  • VG Sigmaringen, 08.12.2020 - 3 K 6354/19

    Modell der Binnendifferenzierung; Binnendifferenzierung; Leistungen der

  • VG Köln, 28.04.2017 - 19 K 7213/15
  • VG Aachen, 17.11.2005 - 1 K 1037/03

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Überleitung von

  • BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 8.94
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